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   LAG Sachsen, 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93   

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LAG Sachsen, 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93 (https://dejure.org/1995,7364)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93 (https://dejure.org/1995,7364)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - 11 (6) Sa 351/93 (https://dejure.org/1995,7364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe des Bundes-Angestelltentarifvertrags-Ost (BAT-O); Erfüllung der in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen durch angestellte Lehrkräfte; Vorläufige Regelung der Lehrerbesoldung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93
    Es handelt sich hier um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung ohne weiteres zu bejahen ist (vgl. BAG, Urteil v. 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil v. 10.03.1993 - 4 AZR 204/92 - n. v. zu 11.1. der Gründe; Urteil v. 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 - EzA § 4 WG öffentlicher Dienst Nr. 12, zu II. der Gründe).

    Denn nach § 2 Nr. 3 Satz 2 des ersten ÄndTV ist darüber hinaus erforderlich, daß sie in der als Aufstiegsamt ausgebrachten Besoldungsgruppe A 11 der Anlage 1 der 2. BesOV tatsächlich eingestuft worden wäre (vgl. BAG, Urteil v. 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 - AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O zu III.2. b. der Gründe bzw. ZTR 1994, 423 bis 426).

    Nach dem insoweit maßgebenden Wortlaut der Anlage 1 der 2. BesÜV wird die Bewährung der Lehrkraft in der zurückgelegten achtjährigen Dienstzeit nicht als Voraussetzung für einen Aufstieg gefordert (BAG, Urteil v. 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 - aaO.).

    Dabei steht die Zurücklegung von Dienstzeiten in der DDR einer Berücksichtigung nicht entgegen (vgl. BAG, Urteil v. 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 - aaO. zu IV. der Gründe).

    Sie besitzen lediglich einen einseitigen Empfehlungscharakter (vgl. BAG, Urteil v. 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 AP Nr. 1 zu 2 BAT-O ; BAG v. 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 aaO.; LAG Chemnitz v.02.03.1994 - 2 Sa 262/93 -).

  • LAG Sachsen, 28.09.1994 - 2 Sa 364/94

    Erfüllung der in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93
    mittlerweile an sich verpflichtet wäre, entsprechende Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die Klägerin bei der Besetzung einer derartigen Stelle leistungsentsprechend und unter Berücksichtigung ihrer Dienstzeiten als Lehrerin angemessen zu berücksichtigen, und daß dadurch, daß seit Abschluß des ÄndTV Nr. 1 mehr als drei Jahre tatenlos verstrichen sind, die Bestimmung der Leistung, hier die Bestimmung der zutreffenden Eingruppierung, auf den anspruchsberechtigten Teil (vgl. §§ 162 Abs. 1, 315 BGB ) übergegangen ist, ist eine Bestimmung durch Urteil, die in einer Verurteilung des Beklagten resultieren könnte, jedoch aufgrund einer im Verlauf des Rechtsstreits eingetretenen Rechtsänderung derzeit nicht möglich (vgl. so auch LAG Chemnitz v. 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 -), und zwar aus folgenden Gründen: In der 2. BesÜV ist auf der Grundlage des § 73 des Bundesbesoldungsgesetzes eine vorläufige Regelung der Besoldung für Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und an Sonderschulen getroffen worden, die in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) erstmalig in ein Beamtenverhältnis übernommen werden sollen.

    Deswegen sind die Ämter bundesgesetzlich oder, nach bundesrechtlichen Vorgaben, im Landesbesoldungsrecht auszubringen (vgl. Bundestagsdrucksache aaO.; LAG Chemnitz, Urteil v. 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 -).

    Diese letztgenannte Änderung i. V. m. der Fristbestimmung in Art. 3 der Neuregelung hindert bis zum Inkrafttreten der zu erwartenden landesrechtlichen Einstufung, längstens jedoch bis zum 01.07.1995, eine Verurteilung des Beklagten in dem Hauptantrag, da durch die Neuregelung die Dauer des durch die Klägerin billigerweise (noch) hinzunehmenden Zeitraums nunmehr konkretisiert ist (vgl. LAG Chemnitz, Urteil v. 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 -).

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93
    Sie besitzen lediglich einen einseitigen Empfehlungscharakter (vgl. BAG, Urteil v. 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 AP Nr. 1 zu 2 BAT-O ; BAG v. 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 aaO.; LAG Chemnitz v.02.03.1994 - 2 Sa 262/93 -).

    Dies gilt jedenfalls insoweit, als die in der 2. BesOV enthaltene Einstufungsnorm, die eine materielle Eingruppierungsregelung beinhaltet, die zur Eingruppierung anstehenden Sachverhalte unmittelbar erfassen und abschließend regeln (BAG, Urteil v. 24.11.1993 - aaO.).

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 637/92

    Wirksamkeit der Kündigung einer Freundschaftspionierleiterin mit Lehrbefähigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93
    Hieraus hat auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil v. 23.09.1993 - 8 AZR 637/92 - n. v.) für den Kündigungsbereich den Schluß gezogen, daß mit der Ausbildung zum Freundschaftspionierleiter in der ehemaligen DDR die Befähigung zu einer Tätigkeit als Lehrer verbunden war.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93
    Es handelt sich hier um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung ohne weiteres zu bejahen ist (vgl. BAG, Urteil v. 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil v. 10.03.1993 - 4 AZR 204/92 - n. v. zu 11.1. der Gründe; Urteil v. 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 - EzA § 4 WG öffentlicher Dienst Nr. 12, zu II. der Gründe).
  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 140/87

    Wirksamkeit der Abtretung eines Kommanditanteils nach den Grundsätzen der

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93
    Dabei sind diese Grundsätze nicht auf den fehlerhaften Abschluß eines Gesellschaftsverhältnisses beschränkt, sondern gelten insbesondere auch für den fehlerhaften Beitritt zu einer fehlerfrei zustande gekommenen Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.1988 - II ZR 140/87 - BB 1988, S. 580 ff.).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Sachsen, 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93
    Es handelt sich hier um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung ohne weiteres zu bejahen ist (vgl. BAG, Urteil v. 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil v. 10.03.1993 - 4 AZR 204/92 - n. v. zu 11.1. der Gründe; Urteil v. 20.04.1994 - 4 AZR 312/93 - EzA § 4 WG öffentlicher Dienst Nr. 12, zu II. der Gründe).
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